Der Elternbeirat
Gemäß § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Würtemberg vom Februar 2006 werden bei den Einrichtungen Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her. Elternbeiräte können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräten zusammenschließen.
Näheres ergibt sich aus den Richtlinien des Kultusministerium und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom Mai 2008.
Unser Elternbeirat 2024/25 setzt sich wie folgt zusammen:
Jennifer Eisele, Stefanie Rauch, Jessica Richter, Stefanie Brunnenkant, Annika Frick-Schorr, Kathrin Mocan, Diane Klank, Julia Kohlmann.
1. Allgemeines
- Nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes werden an Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen Elternbeiräte gebildet.
- Der Elternbeirat bei Einrichtungen ist die Vertretung der Eltern der aufgenommenen Kinder.
- Eltern im Sinne dieser Richtlinien sind auch Erziehungsberechtigte, denen die Sorge für die Person des Kindes anstelle der Eltern zusteht.
2. Aufgaben des Elternbeirats
- Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern.
- Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck insbesondere das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele der Einrichtung zu wecken.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung der Einrichtung zu unterbreiten.
3. Unser Elternbeirat
Unser Elternbeirat besteht zurzeit aus acht Personen, die sich regelmäßig treffen und uns bei unserer Arbeit unterstützen.